Ihr Kfz-Zulassungsdienstleister in Berlin


Wir erledigen sämtliche Zulassungsdienste in Berlin und Brandenburg*

für Privatkunde, Firmen, Autohäuser, Versicherungsbüros, etc.

 Brauchen Sie Kennzeichen oder Fahrzeugzulassungen, kommen Sie in unser Büro - ohne Termin während unseren Öffnungszeiten: Mon - Don 10:00 - 18:00 und Fr 10:00 - 17:00


Der Weg zur KFZ- Zulassungsstelle kostet Zeit und Nerven. 


Wer kennt es nicht? Es sind nicht alle Unterlagen vollständig, ewige Wartezeiten, keine freie Termine, Stress pur!


Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gern auf deutsch und polnisch und nehmen Ihnen den Gang zur Behörde ab.

Als offiziell registrierte Firma bei der Zulassungsbehörde erledigen wir für Sie allen Formalitäten, während Sie Zeit für die wichtigeren Dinge des Lebens haben!


Wir wurden durch TÜV-Rheinland geprüft und von DIN-Certco zertifiziert. Unsere Kennzeichen werden nach den geltenden DIN-Normen gefertigt.


Datenschutz steht bei uns auf höchsten Niveau, es erfolgt keine Weiterleitung an Dritte.

 

*Havelland, Potsdam, Potsdam Mittelmark, Oberhavel, Barnim, Märkisches Oderland, Dahme-Spreewald, Oder Spree, Ostprignitz, Uckermark, Teltow-Fläming, Brandenburg Havel

Das sagen unsere Kunden


Leistungen


Wir erledigen sämtliche Zulassungsdienste in nur 3 unkomplizierten Schritten:

1. Abgabe

Sie reichen Ihre Unterlagen in unserem Büro ein

(ohne Termin) oder wir holen sie von Ihnen ab.

2. Bearbeitung

Die Unterlagen werden von uns nach der Vollständigkeit kontrolliert und bei der Zulassungsstelle zur Bearbeitung eingereicht.

3. Abholung / Lieferung

 Nach Auftragsabschluss erhalten Sie eine SMS, um Ihre Unterlagen abzuholen oder wir liefern sie bei Ihnen aus.

Kfz-Zulassung


In Kürze kann man sagen, dass wir alles machen, was bei der Zulassungsstelle gemacht werden darf.

Meist in Anspruch genommenen Dienstleistungen:

KFZ-Zulassung

Fahrzeug gebraucht 

fabrikneu 

aus dem Ausland

Ummeldung

Halterwechsel

wg. Umzug nach Berlin

KFZ-Abmeldung

außer Betrieb setzen

stilllegen

Änderung

Technische Änderung

Adresse

Name

Verlust oder Diebstahl 

Fahrzeugschein

Fahrzeugbrief

Kennzeichen

Sonderzulassungen

Grünes Kennzeichen Saisonzulassung

Elektro 

Oldtimer

Kurzzeitkennzeichen

5-Tage Kennzeichen für Probefahrt

Überführung oder TÜV machen

Zollkennzeichen 

15/30 Tage

Ausfuhrkennzeichen für Überführungen außerhalb DE

Kfz-Kennzeichen und Zubehör


Die Kfz-Schilder machen wir in verschiedenen Größen, innerhalb von wenigen Minuten vor Ort.

Standard Kennzeichen

geeignet für: PKW, LKW, Anhänger, Leichtkraftrad, Motorrad, Quad, etc.

3D Kennzeichen

Falls Sie Interesse an 3D-Kennzeichen haben - wir organisieren es.

Sonderkennzeichen

für Fahrradanhänger, Parkplatzschild.

Fun Schilder 

die Sie z.B. verschenken können mit ausgewähltem Wort von bis zu 9 Stellen, in Verschiedenen Farben.

Halterungen und Zubehör Zusätzlich finden Sie in unserem Büro große Auswahl an Halterungen und Befestigungen.

Vor Ort oder Versand

Auch nach einer Online-Zulassung können Sie die Kennzeichen bei uns kaufen - Versand ist auch möglich.

Sonstiges


Hol-/ Bringservice

Abholung/ Lieferung der benötigten Unterlagen bei Ihnen Zuhause, Büro, etc. 


Versand von Unterlagen oder Kennzeichen.

Bootszulassung

Nach Wünsch erledigen wir auch Bootszulassungen.

Feinstaubplakette

Wir organisieren die Umweltplakette mit Ihrer aufgedruckten Kennzeichennummer.

Melderegisterauszug

Durch amtlich zugeteilten Zugang können wir vor Ort einen Melderegisterauszug für Sie fertigen.

Was ist mitzubringen?


Hier wird Ihnen gezeigt welche Dokumente zur Erledigung Ihrer Angelegenheit in Berlin benötigt werden (Umland nach anfrage), bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente im Original mit. 


Ab dem 17.06.2024 können Zulassungsvorgänge in Berlin von antragstellenden Personen nur noch mit originalen Personaldokumenten eingereicht werden. Es betrifft jedoch keine juristische Personen, da reicht eine Kopie aus.


Bei einem finanzierten Fahrzeug oder Leasingfahrzeug muss die Bank die Fahrzeugpapiere an die Zulassungsstelle versenden:


Zulassungsbehörde Berlin

Ferdinand-Schultze-Str. 55

13055 Berlin

  • Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • EG-Übereinstimmungsbestätigung COC / Vollgutachten §21 StVZO  
  • Neufahrzeugbescheinigung von Hersteller oder Händler, wenn kein ZB Teil II ausgestellt wurde 
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters 
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung 
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU)/ Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • beide alten Schilder- wenn neue Kennzeichen gewünscht werden

a) wenn Kennzeichen behalten werden:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis mit neuen Adressen / Pass + Meldebescheinigung


b) wenn neue Kennzeichennummer gewünscht werden:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters und neuen Adresse 
  • Personalausweis mit neuen Adressen / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • Alte Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief bei ausgestellten Unterlagen vor 10/2005
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen

Benötigende Unterlagen hängen davon ab was fehlt oder beschädigt wurde, z.B.:

  • Beschädigter Aufkleber auf Fahrzeugschein nach erfolgloser Online-Abmeldung 
  • Versuch oder durch Abnutzung im Portmonee
  • Beschädigtes / abgekratztes Dienstsiegel nach Waschanlagen 
  • Benutzung oder durch die Polizei
  • Verlorener Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Beschädigte oder verlorene Kennzeichen als Folge von Unfall/ Brand

Um Ihnen zutreffende Antwort zu erteilen - bitten wir um Kontaktaufnahme.

Fabrikneuen:

  • COC/ Zulassungsbescheinigung Teil II  
  • Neufahrzeugbescheinigung von Hersteller oder Händler
  • Rechnung/ Kaufvertrag 
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)

aus dem EU-Ausland:

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke


aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Gebraucht:

  • Ausländische Fahrzeugunterlagen
  • Rechnung/ Kaufvertrag 
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN)  


Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:

  • EG-Übereinstimmungsbestätigung COC/ Datenblatt 
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO *


Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung:

  • Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) ODER
  • EG-Übereinstimmungsbestätigung COC/ Datenblatt
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO *
  • Bestätigung von Prüfstelle, dass das Fahrzeug noch vollumfänglich der EG-Typgenehmigung entspricht


aus dem EU-Ausland:

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke - wenn das Fahrzeug weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde und nicht älter als 6 Monate ist (wenn das Fahrzeug mit deutscher Rechnung ist- muss keine Mitteilung vorliegen)


aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung


  • *nicht benötigt bei Fahrzeuge aus dem EU-Ausland die noch HU vom Werk haben, zB. Pkw 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung (Nicht relevant bei Fahrzeuge aus dem NICHT- EU- Mitgliedstaat).
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Oldtimer Gutachten §23 StVZO (Begutachtung)
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • eVB-Nummer auf Oldtimer
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • alte Kennzeichen (darf die alte Kennzeichennummer behalten)
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • alte Kennzeichen (darf die alte Kennzeichennummer behalten)
  • eVB-Nummer aus Saison
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • PKW ab 17 Jahren/ Leichtkraftrad ab 16
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Versicherungsbestätigung eVB auf den Namen des Halters
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) 
  • Prüfungsbescheinigung zum begleitenden Fahren ab 16/ 17 Jahren oder beglaubigte Kopie vom Führerschein
  • Einverständniserklärung bei Minderjährigen (mit Unterschrift von beiden Eltern/ Sorgerechtinhaber)
  • Personalausweise von beiden Eltern/ Pässe + Meldebescheinigung oder Sorgerechtinhaber
  • Bootsunterlagen (von Vorbesitzer inkl. Abmeldebestätigung)
  • Kaufvertrag/ Rechnung von Boot als Kopie
  • Kaufvertrag/ Rechnung von Motor als Kopie (falls keine Verträge oder Rechnungen vorhanden sind sind Eigentumsnachweise- oder Erklärung notwendig)
  • Personalausweis als Kopie 
  • Bei selbstgebautem Boot - technische Zeichnung
  • Fahrzeugbrief - bei ausgestellten Unterlagen vor 10/2005
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis mit neuen Adressen/ Pass + neue Meldebescheinigung 
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung (mit neuen Namen) 
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung
  • Vom TÜV technische Änderungsnachweis (Gutachten- §13/ §19/ §21….)
  • eVB-Nummer  (bei Änderung von Fahrzeugtyp, Leistung KW, PS)
  • IBAN (bei Änderung von Fahrzeugtyp, Leistung KW, PS)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung
  • Polizeianzeige (bei Diebstahl)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung
  • Polizeianzeige (bei Diebstahl)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung
  • Polizeianzeige (bei Diebstahl)
  • Verbliebene Kennzeichen / beide Kennzeichen verloren / gestohlen - wird große Versicherung an Eides Statt benötigt (notariell oder direkt bei der Zulassungsstelle)
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
    • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
    • altes Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief bei ausgestellten Unterlagen vor 10/2005
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Info bis wann TÜV gültig ist.  
  • Kennzeichen (wenn auf Dienstsiegel (Aufkleber)) gibt es einen QR-Code - reicht das beschädigte Schild - andernfalls beide

Antragsteller wohnt in Berlin:

  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I- reicht Kopie mit Abmeldung Nachweis
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist - falls das Fahrzeug keinen TÜV hat, erhalten Sie Kennzeichen zur Vorstellung bei der Prüfstelle.
  • eVB für Kurzzeitkennzeichen (kann bei uns erworben werden)
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung


Antragsteller wohnt außerhalb Berlin:

  • Fahrzeugschein oder (-Fahrzeugbrief /Betriebserlaubnis + TÜV ) in ORIGINAL
  • eVB für Kurzzeitkennzeichen (kann bei uns erworben werden)
  • Personalausweis /Pass + Meldebescheinigung


Antragsteller wohnt außerhalb Deutschland:

  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung
  • Personalausweis /Pass + Meldebescheinigung von Empfangsbevollmächtigter Person
  • Kaufvertrag - Auto ist in Berlin gekauft
  • Fahrzeugschein oder (-Fahrzeugbrief /Betriebserlaubnis + TÜV ) in ORIGINAL
  • eVB auf Kunden und gezielt für Kurzzeitkennzeichen geeignet
  • Personalausweis / Pass + Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Hauptuntersuchung (HU) / Fahrzeugschein/ ZB I mit deutlichen Infos bis wann TÜV gültig ist.
  • Personalausweis mit Anschrift/ Pass + Meldebescheinigung
  • Bankverbindung für Kfz-Steuer (IBAN) (Falls Konto von abweichender Person - wird PA von dieser Person benötigt)
  • Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Kaufvertrag (Berlin) bei Halter außerhalb Berlin
  • Versicherung eVB (kann bei uns erworben werden)
  • Bei Person aus anderem Land - Wird eine Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung benötigt + Personalausweis/ Pass + Meldebescheinigung von dieser Person


Formulare


Benötigten Formulare können Sie selbst ausfüllen und bereits ausgedruckte mitbringen oder wir machen es zusammen im Büro. Unterschreiben Sie diese gleich - wie auf dem Ausweis!

Preisliste


*Für Groß- und Stammkunden machen wir auf Nachfrage ein Angebot mit individuellen Preisen.

Zulassungsservice

25 €


ausländische Fahrzeuge

30 €

Kennzeichen

einzeilig

13 € / Stück


zweizeilig

18 € / Stück

Folgend preisliche Beispiele für die meist angebotenen Dienstleistungen. 

Drücken Sie bitte auf den entsprechenden Button, um detaillierte Preise zu sehen.

Amtliche Gebühren ohne Gewähr können abweichen durch verschiedenen Faktoren, z.B. bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug um 16,40 € höher,

Service

 25 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Feinstaubplakette

6 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

31 €


Gesamt ca.

88 €

Service

 25 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Feinstaubplakette

6 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

44 €


Gesamt ca.

101 €

Service

 25 €

Kennzeichen

 18 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

30 €


Gesamt ca.

73 €

Service

 25 €

Kennzeichen

 18 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

44 €


Gesamt ca.

87 €

Service

 30 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Feinstaubplakette

6 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

30 - 100 €


Gesamt ca.

92 - 162 €

Service

 25 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

28 €


Gesamt ca.

53 €

Service

 25,00 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

24,50 €


Gesamt ca.

49.50 €

Service

 20,00 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

16,50 €

(2,70 €*)


Gesamt ca.

36,50 €

*falls Online-Abwicklung möglich ist.

**Möchten Sie die Kennzeichennummer für gleiches Fahrzeug für 12 Monaten reservieren, zzgl. 2,60 €

Service

 25,00 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

 16,50 €


Gesamt ca.

41,50 €

Laut Google Maps (pro Anfahrt):

bis 7 km – 10€

über 7 km - Fahrtkostenpauschale 5€ + 0,60 Cent pro je gefahrenen Kilometer.


Um einen Termin zu vereinbaren bitten wir um eine E-Mail mit Adresse

sowie Vorschlag einer Datum mit Uhrzeit- oder rufen Sie uns an.

Service

 25 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

12 €


Gesamt ca.

37 €

Service

 25 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

16 €


Gesamt ca.

41 €

Service

 25 €

 Gebühren von Zulassungsstelle ab:

12 €


Gesamt ab:

37 €

Service

 25 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

12 €


Gesamt ca.

37 €

Service

 50 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

30 €


Gesamt ca.

80 €

Service

 25 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Feinstaubplakette

6 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

31 €


Gesamt ca.

88 €

*Amtliche Gebühren mit Wunschkennzeichen um 12,80€ teuer.

Service

40,90 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Versicherung

40 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

13,10 €


Gesamt ca.

120 €

*mit eigenen Versicherung (eVB) um 40 € billiger.

 PKW 15 Tage

Service

59 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Versicherung

80 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

35 €


Gesamt ca.

200 €

 PKW 30 Tage

Service

59 €

Kennzeichen 2 Stk

 26 €

Versicherung

100 €

Gebühren von Zulassungsstelle ca.

35 €


Gesamt ca.

220 €

Service

40,00 €

Amtliche Gebühren ab

14,85 €


Gesamt ca.

54,85 €

Unser Service:


  • P 35 €
  • PM 35 €
  • BAR 35 €
  • OHV 35 €
  • MOL 35 €
  • LDS 45 €
  • LOS 45 €
  • OPR 40 €
  • HVL 30 €
  • UM 60 €
  • TF 35 €
  • BRB 60 €

Liebe Kunden,

die Kunden, die uns Unterlagen ab dem 13.06.2024 einreichen werden, müssen den Personaldokument in Original abgeben.


Ab dem 17.06.2024 können Zulassungsvorgänge in Berlin von antragstellenden Personen nur noch mit originalen Personaldokumenten eingereicht werden.


Es betrifft jedoch keine juristische Personen, da reicht eine Kopie aus.